Vorlage - CH-086/2015
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1. Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, den seit Juni 2002 wirksamen Flächennutzungsplan des ehemaligen Amtes Britz- Chorin nördlich des Bereiches des Ökodorfes Brodowin im Parallelverfahren zur Aufstellung des VBP „Besucherlenkung im Ökodorf Brodowin“ zu ändern. Es ist vorgesehen, die im FNP dargestellte Landwirtschaftsfläche in eine Erweiterung der Sonderbaufläche „Landwirtschaft“ zu ändern.
2. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 erfolgt parallel mit der Beteiligung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Besucherlenkung im Ökodorf Brodowin“ in Form einer Offenlage. Die Termine werden im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg bekanntgegeben.
3. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Mit der Umsetzung des VBP „Besucherlenkung im Ökodorf Brodowin“ soll das Stellplatzangebot für die Besucher des Ökodorfes Brodowin im Zusammenhang mit dem Neubau eines Schulungs- und Informationszentrum verbessert werden. Des Weiteren werden auf der zu überplanenden Fläche Schaugehege für Nutztiere entstehen. Da diese Nutzungen nicht mit der Festsetzung aus dem derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan vereinbart werden kann, ist eine Änderung notwendig.
Die Kosten der Planung und des Verfahrens übernimmt der Vorhabenträger: Ökodorf Brodowin Gisela und Werner Upmeier Stiftung Stiftung für Naturschutz, Umwelt und Soziales Weißensee 1 16230 Chorin OT Brodowin
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |