Vorlage - BR-065/2015

 
 
Betreff: Aufhebung des Bebauungsplanes "Eisengießerei Britz" Gemeinde Britz
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
30.11.2015 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen  (BR-065/2015)
Anlagen:
Abwägung Vorentwurf_Entwurf Nov.2015
Satzung_Begründung Nov.2015
Britz Umweltbericht Aufhebung 12.11.2015
Planzeichnung_Satzung Nov. 2015
Bestand Nov.2015
Klarstellungssatzung

1.Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen

   der Behörden hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 geprüft.

 

2. Die amt. Amtsdirektorin wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

    Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe
   der Gründe zu unterrichten. Hinweise von Bürgern sind nicht eingegangen.

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes

    „Eisengießerei Britz“ in der vorliegenden Fassung vom 13.11.2015 gemäß § 10 Absatz 1 BauGB

    als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

5. Die amt. Amtsdirektorin wird beauftragt, die Aufhebungssatzung durch ortsübliche

    Bekanntmachung dieses Beschlusses gemäß § 10 Absatz 3 BauGB rechtswirksam zu machen.

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan „Eisengießerei Britz“ wurde 1997 (MUNR/R5-228/95) durch die Gemeinde Britz aufgestellt. Die Genehmigung erfolgte 1999. Ausgehend von der damaligen wirtschaftlichen Situation war es Ziel der Planung, den Industriestandort festzuschreiben. Die durch den Bebauungsplan gewollte Ansiedlung von weiteren Gewerbebetrieben ist nicht

erfolgt.

 

Am 18.05.2015 hat die Gemeindevertretung Britz den Beschluss Nr. BR-032/2015 zur

Aufhebung des Bebauungsplanes gefasst.

 

Nach Aufhebung des Bebauungsplanes sind geplante Vorhaben nach § 34 BauGB zu

beurteilen. Die Gemeinde Britz verfügt seit Februar 1996 über eine Innenbereichssatzung mit

Abrundung.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja X         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

17.000,00 €

51101002-20601-5431030

2015

X  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Birgit Lüdecke

 

Jörg Schellhase

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung Vorentwurf_Entwurf Nov.2015 (138 KB)    
Anlage 2 2 Satzung_Begründung Nov.2015 (733 KB)    
Anlage 3 3 Britz Umweltbericht Aufhebung 12.11.2015 (217 KB)    
Anlage 4 4 Planzeichnung_Satzung Nov. 2015 (1636 KB)    
Anlage 5 5 Bestand Nov.2015 (2425 KB)    
Anlage 6 6 Klarstellungssatzung (352 KB)