Vorlage - BR-065/2015
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1.Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen der Behörden hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 geprüft.
2. Die amt. Amtsdirektorin wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe
3. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Eisengießerei Britz“ in der vorliegenden Fassung vom 13.11.2015 gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Die amt. Amtsdirektorin wird beauftragt, die Aufhebungssatzung durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses gemäß § 10 Absatz 3 BauGB rechtswirksam zu machen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Eisengießerei Britz“ wurde 1997 (MUNR/R5-228/95) durch die Gemeinde Britz aufgestellt. Die Genehmigung erfolgte 1999. Ausgehend von der damaligen wirtschaftlichen Situation war es Ziel der Planung, den Industriestandort festzuschreiben. Die durch den Bebauungsplan gewollte Ansiedlung von weiteren Gewerbebetrieben ist nicht erfolgt.
Am 18.05.2015 hat die Gemeindevertretung Britz den Beschluss Nr. BR-032/2015 zur Aufhebung des Bebauungsplanes gefasst.
Nach Aufhebung des Bebauungsplanes sind geplante Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Gemeinde Britz verfügt seit Februar 1996 über eine Innenbereichssatzung mit Abrundung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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