Vorlage - CH-088/2015 IV

 
 
Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Astrid Gohlke
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Chorin Information
Gemeindevertretung Chorin Information
26.11.2015 
Gemeindevertretung Chorin zur Kenntnis genommen   

Problemdarstellung/Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Außenanlagen für den Anbau des FW-Gerätehauses Senftenhütte hat die Gemeindevertretung Chorin in ihrer Sitzung am 28.05.2015 die Reparatur des Straßenumfeldes „Am Kirchplatz“ beschlossen. Dafür wurden finanzielle Mittel in Höhe von 12.400 EUR zur Verfügung gestellt. Grundlage für die Festlegung der Höhe des Kostenrahmens war das Angebot der Firma THARO Straßen- und Tiefbau GmbH vom 06.05.2015. Leistungsbestandteil war die Aufnahme und Neuverlegung der alten Pflasterstraße mit Verbesserung des Unterbaus.

Nach Beginn der Ausführung und Freilegung der Straße wurde in einem gemeinsamen Vororttermin am 16.06.2015 mit Vertretern der Gemeinde Chorin (Herr Bürgermeister Horst und Herr Polster), dem Planungsbüro (Herr Wolff), der ausführenden Firma (Herr Peschke) und der Amtsverwaltung (Frau Voigt) der notwendige Umfang/Aufwand der erforderlichen Ausbesserungsarbeiten unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit noch einmal besprochen und gemeinsam festgelegt. Der Mehrbedarf in Höhe von ca. 24 % gegenüber der Auftragssumme resultiert hauptsächlich aus der erforderlichen Neuanlieferung von Pflastermaterial, weil das vorhandene Material nicht mehr einbaufähig war. Der Umfang war mit Angebotsabgabe nicht vorhersehbar. Mengenmehrungen sind auch für die Herstellung der Randeinfassung erforderlich, die zusätzlich festgelegt wurden. Die Bereitstellung der zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von 3.710 EUR ist für die Fertigstellung des gesamten Straßenumfeldes somit dringend notwendig.

 

Der Erweiterungsbau des FW-Gerätehauses Senftenhütte wurde am 27.08.2015 feierlich an die Feuerwehr Senftenhütte übergeben.

 

In der Dringlichkeit der Fertigstellung der Außenanlagen zur Inbetriebnahme des Anbaus begründet, wurde der Antrag auf Genehmigung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 3.710 EUR  durch die Leiterin des FD Finanzverwaltung auf der Grundlage des § 5 Punkt 3. der Hauptsatzung der Gemeinde Chorin genehmigt. Der Gesamtbetrag erhöht sich für diese IS-Maßnahme auf insgesamt 16.110 EUR. Die Deckung erfolgt aus 5530101-37705-5221030 Friedhofsmauer Serwest