Vorlage - CH-089/2015
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, ab dem 01.12.2015 die Ehrung von Geburtstagen für Bürger ab dem 70. Lebensjahr im Fünfjahresrhythmus und ab dem 100. Geburtstag jährlich vorzunehmen. Der Betrag zur Ehrung wird auf 10,00 € festgelegt.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 müssen die Festlegungen der Gemeinde Chorin vom 31.03.2011 dem Gesetz angepasst werden. Bisher wurde Männern und Frauen ab dem 65. Lebensjahr im Fünfjahresrhythmus, ab dem 80. Lebensjahr jährlich gratuliert und mit einem Präsent bedacht.
Das Bundesmeldegesetz § 50 Abs. 2 gestattet Auskünfte über Altersjubiläen an Mandatsträger nur noch ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeden folgenden. Ehejubiläen werden wie bisher ab dem 50. Ehejahr übermittelt. Die Änderungen traten bereits am 01.11.2015 in Kraft.
In dem Bestreben, unsere älteren Bürger auch weiterhin zu ehren, in das Gemeindeleben einzubeziehen, sowie deren Anteil am Aufbau des Gemeinwesens zu würdigen, sollte die Tradition der Gratulation gesetzeskonform fortgeführt werden. Um der aktuellen Preisentwicklung gerecht zu werden, wird vorgeschlagen, den Betrag bei Geburtstagsgratulationen auf 10,00 € zu erhöhen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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