Vorlage - CH-089/2015

 
 
Betreff: Gratulation und Ehrung von Jubiläen in der Gemeinde Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela Stiegler
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
26.11.2015 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, ab dem 01.12.2015 die Ehrung von Geburtstagen für Bürger ab dem 70. Lebensjahr im Fünfjahresrhythmus und ab dem 100. Geburtstag jährlich vorzunehmen. Der Betrag zur Ehrung wird auf 10,00 € festgelegt.

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 müssen die Festlegungen der Gemeinde Chorin vom 31.03.2011 dem Gesetz angepasst werden.  Bisher wurde Männern und Frauen ab dem 65. Lebensjahr im Fünfjahresrhythmus, ab dem 80. Lebensjahr jährlich gratuliert und mit einem Präsent bedacht.

 

Das Bundesmeldegesetz § 50 Abs. 2 gestattet Auskünfte über Altersjubiläen an Mandatsträger nur noch ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeden folgenden. Ehejubiläen werden wie bisher ab dem 50. Ehejahr übermittelt. Die Änderungen traten bereits am 01.11.2015 in Kraft.

 

In dem Bestreben, unsere älteren Bürger auch weiterhin zu ehren, in das Gemeindeleben einzubeziehen, sowie deren Anteil am Aufbau des Gemeinwesens zu würdigen, sollte die Tradition der Gratulation gesetzeskonform fortgeführt werden. Um der aktuellen Preisentwicklung gerecht zu werden, wird vorgeschlagen, den Betrag bei Geburtstagsgratulationen auf 10,00 € zu erhöhen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 690,00 €

3150101-30100-5271050

2016

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

Cornelia Schneider

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen