Vorlage - CH-012/2014

 
 
Betreff: Zukunft der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Entwicklungsausschuss
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.02.2014 
Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen   

  1.                                                                                                                                      Ein Verkauf der Dorfgemeinschaftshäuser entspricht nicht dem Leitbild für unsere Gemeinde und wird daher abgelehnt.
  2. Eigentümerin der Dorfgemeinschaftshäuser bleibt die Gemeinde Chorin. Ihr obliegt die bauliche Unterhaltung unter Ausnutzung von Fördermöglichkeiten für den ländlichen Raum. Die Sanierung der Häuser in Senftenhütte und Serwest haben dabei Vorrang.
  3. Ein zu gründender Verein, welcher ortsteilübergreifend wirkt, soll die Verwaltung der Dorfgemeinschaftshäuser übernehmen. Die rechtliche Grundlage dafür ist zu prüfen. Alle Möglichkeiten der Bewirtschaftung sind in Betracht zu ziehen. Die Gemeinde zahlt dafür einen Zuschuss (Ortsteilbuget).
  4. Die Nutzungssatzungen für die Dorfgemeinschaftshäuser müssen für jeden Ortsteil modifiziert werden. Die Ortsbeiräte sollen hier mehr Mitbestimmungsrechte erhalten. Eine private Nutzung muss ohne Einschränkung möglich sein.

 

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

In allen sieben Ortsteilen der Gemeinde Chorin existieren sogenannte Dorfgemeinschaftshäuser (in der Regel die ehemaligen Schulen) im Eigentum der Gemeinde. Sie werden zumeist öffentlich genutzt (Beratungen der politischen Gremien), durch die örtlichen Vereine oder auch privat. Teilweise sind Räumlichkeiten vermietet.

Der Zustand und die Nutzungsintensität der Dorfgemeinschaftshäuser sind sehr unterschiedlich. Das geht von dem sehr guten Zustand im Ortsteil Chorin bis zu dem unbefriedigenden Stand in Senftenhütte.

 

Die Einnahmen durch die Vermietung decken zumeist nicht die gemeindlichen Kosten für die Unterhaltung der Häuser. Da die Gemeinde zur Sparsamkeit verpflichtet ist, wurde ein Verkauf einiger Dorfgemeinschaftshäuser erwogen. Die Dorfgemeinschaftshäuser sind jedoch eine bestimmende Komponente für die Dorfgemeinschaft in den einzelnen Ortsteilen. Gerade dort, wo es keinerlei öffentlich nutzbare Räume oder Gaststätten gibt, sind sie die einzige Möglichkeit für die Aufrechterhaltung des dörflichen Lebens. Es muss jedoch nach Wegen für eine möglichst kostengünstige Sanierung und zu einer Intensivierung der Nutzungen gesucht werden. Dazu wurden von einer Arbeitsgruppe verschiedene Varianten diskutiert.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Ulrich Hehenkamp

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

Haupt- und Finanzausschuss, 13.02.2014

 

a)      Ziffer 1 erhält folgende Fassung: Ein Verkauf der Dorfgemeinschaftshäuser entspricht nicht dem Leitbild für unsere Gemeinde und wird derzeit abgelehnt.

b)      Ziffer 2, erster Satz, erhält folgende Fassung: Eigentümerin der Dorfgemeinschaftshäuser soll die Gemeinde Chorin bleiben.

c)      Ziffer 3, Satz 1, erhält folgende Fassung: Ein zu gründender Verein, welcher ortsteilübergreifend wirkt, soll die (teilweise) Verwaltung der Dorfgemeinschaftshäuser übernehmen.

d)      Ziffer 3, Satz 3, erhält folgende Fassung: Die Gemeinde zahlt dann dafür einen Zuschuss (Ortsteilbudget).

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen