Vorlage - HO-017/2015
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Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, die Rechte an der Domain „hohenfinow.de“ für den einmaligen Preis von 297,50 EUR zu erwerben und für die Gemeinde Hohenfinow bei der DENIC registrieren zu lassen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Internet-Domains „hohenfinow.de“ und „hohenfinow.com“ waren bis Oktober bzw. November 2015 auf den Inhaber der Firma CIA (Corporate Identity Agency) eingetragen, der vor einigen Jahren den Auftrag erhalten hatte, eine Webseite für die Gemeinde Hohenfinow zu erstellen. Die Verträge (Webdesign- und Domain-Beschaffungsvertrag) wurden jedoch nie unterzeichnet, weil es mit der Gestaltung der Webseite bereits frühzeitig Probleme gab (Die Seite enthielt z.B. Viren bzw. Trojaner). Die Übertragung der beiden o. g. Domains an die Gemeinde Hohenfinow stellte sich auf Grund der Vorgeschichte als schwierig dar, zumal der Eigentümer über längere Zeit weder postalisch noch telefonisch zu erreichen war. Die Eintragung der Domains endete nun im Oktober (hohenfinow.de), respektive November (hohenfinow.com) und war/ist dann nach einer Sperrfrist von einem Monat wieder frei verfügbar.
Den Zuschlag erhielt vielmehr eine Firma die professionell Domainnamen vermarktet und ihren Sitz in Vietnam hat. Diese wird in Deutschland vertreten durch die „QBK Schutzrechte Treuhand GmbH“ aus Wuppertal. Da einziger Zweck dieses Inhabers die Weiterveräußerung der Domain an Interessenten ist, hat die Amtsverwaltung ein unverbindliches Angebot zum Erwerb der Domain durch die Gemeinde in Höhe des Mindestbetrages von 60,00 EUR abgegeben um die Bedingungen auszuloten und der Gemeindevertretung eine Entscheidungsgrundlage geben zu können. Die Firma unterbreitete daraufhin ein Gegenangebot in Höhe von 297,50 EUR (brutto) (Anlage 1). Der Preis scheint nicht unverhältnismäßig zu sein, wenn man vergleichbare bzw. andere Preise für Domainverkäufe aufruft. Die Gemeinde wäre nach dem Erwerb alleiniger Rechteinhaber der Domain. Alternativ bestünde lediglich die Möglichkeit rechtlich prüfen zu lassen, ob die Gemeinde Hohenfinow auf Grund des Domainnamens markenrechtlich vorrangigen Anspruch geltend machen könnte, dies wäre allerdings mit entsprechenden Kosten und ungewissem Ausgang verbunden.
Nach Rücksprache mit der Bürgermeisterin schlägt die Amtsverwaltung deshalb vor, die Rechte an der Domain „hohenfinow.de“ für 297,50 EUR käuflich zu erwerben. Der Erwerb der Rechte an der Domain „hohenfinow.com“ sollte nicht weiter forciert werden, da die Bedeutung einer .de-Domain in Deutschland höher einzuschätzen ist, als die einer .com-Domain. Als letzte Alternative stünden noch andere Top-Level-Domains zur Verfügung (Anlage 2).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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