Vorlage - LI-027/2015

 
 
Betreff: Vereinsförderung für das Jahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela Stiegler
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
01.12.2015 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Zuwendungsrichtlinien-gültig ab 2014
Antrag SG 49 Liepe e.V.

In Durchführung des Beschlusses LI-03/2013 vom 05.02.2013 bewilligt die Gemeinde Liepe aus Ihrem Haushalt dem antragstellenden SG 49 Liepe e.V. für 2015 eine zweckgebundene finanzielle Zuwendung in Höhe von 500,00 EUR.

 

Vorbehaltlich der Verfügbarkeit der HH-Mittel kommt der Zuwendungsbetrag nach Vorlage des Verwendungsnachweises noch 2015 zur Auszahlung. 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

In Durchführung des Beschlusses LI-03/2013 vom 05.02.2013 hat die Sportgemeinschaft (SG) 49 Liepe e.V. für die Bezuschussung der Betriebskosten zum Betrieb des Sportlerheimes einen Zuwendungsantrag für 2015 an die Gemeinde Liepe gerichtet (siehe Anlage 2).

 

Die gem. den gelten Zuwendungsrichtlinien (Anlage 1) zum Antrag beizubringenden Vereinsunterlagen liegen vollständig vor.    

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

500,00 EUR

KST: 30100

2015

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Ist als HH-Rest aus 2014 in das Jahr 2015 zu übertragen

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

Dagmar Kießling

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zuwendungsrichtlinien-gültig ab 2014 (431 KB)    
Anlage 2 2 Antrag SG 49 Liepe e.V. (1295 KB)