Vorlage - LI-027/2015
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In Durchführung des Beschlusses LI-03/2013 vom 05.02.2013 bewilligt die Gemeinde Liepe aus Ihrem Haushalt dem antragstellenden SG 49 Liepe e.V. für 2015 eine zweckgebundene finanzielle Zuwendung in Höhe von 500,00 EUR.
Vorbehaltlich der Verfügbarkeit der HH-Mittel kommt der Zuwendungsbetrag nach Vorlage des Verwendungsnachweises noch 2015 zur Auszahlung.
Problemdarstellung/Sachverhalt: In Durchführung des Beschlusses LI-03/2013 vom 05.02.2013 hat die Sportgemeinschaft (SG) 49 Liepe e.V. für die Bezuschussung der Betriebskosten zum Betrieb des Sportlerheimes einen Zuwendungsantrag für 2015 an die Gemeinde Liepe gerichtet (siehe Anlage 2).
Die gem. den gelten Zuwendungsrichtlinien (Anlage 1) zum Antrag beizubringenden Vereinsunterlagen liegen vollständig vor.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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