Vorlage - AA-066/2015
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Der Amtsausschuss beschließt die vorliegende Teil-Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes und stellt die finanziellen Mittel in den entsprechenden Haushaltsjahren zur Verfügung.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg, als Träger des örtlichen Brandschutzes, hat gemäß § 3 Abs. 2 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan festzulegen und fortzuschreiben.
Mit dem am 10.05.2012 vom Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschlossenen Gefahrenabwehrbedarfsplan konnten bereits einige Maßnahmen bzw. Prioritäten umgesetzt werden, wobei es auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen, wie z. B. nichtreparabler Schäden an Fahrzeugen oder in den Gerätehäusern, unter Umständen zu einer Verschiebung der Prioritäten kam.
In der nachfolgenden Übersicht wird dargestellt, welche Maßnahmen bereits umgesetzt werden konnten:
Zudem konnten seit 2012 die Kameraden zum größten Teil mit der zwingend vorgeschriebenen, den aktuellen Vorschriften entsprechenden, persönlichen Schutzbekleidung ausgestattet werden. Ebenso konnten die Bedarfe (Ersatzbedarfe) an Geräten und Ausrüstungsgegenständen weitestgehend abgedeckt werden. Hier bestand ein enormer Investitionsstau, den es aufzuarbeiten galt.
Mit den vorgenannten Maßnahmen und Investitionen gelang es auch, die Motivation der Kameraden zu steigern und weitere Kräfte zu gewinnen.
Teil-Fortschreibung Gefahrenabwehrbedarfsplan 2015:
Da sich die Gefahrenpotenziale im Amtsbereich nur unwesentliche verändert haben, ist nur die Teil-Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes von 2012 erforderlich. Die Teil-Fortschreibung bezieht sich vornehmlich auf das Fahrzeugkonzept:
Soll-Konzept / Fahrzeuge (S. 16 GABP)
Wie auch im Gefahrenabwehrbedarfsplan 2012, stellt auch die Teil-Fortschreibung 2015 fest, dass die Tageseinsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nicht ausreichend, trotz einiger Neuzugänge besteht dieses Problem nach wie vor. Dies liegt vor allem an außerhalb liegenden Arbeitsplätzen, Montagearbeiten, so dass viele Kameraden erst in den Abendstunden oder am Wochenende zur Verfügung stehen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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