Vorlage - AA-069/2015

 
 
Betreff: Rückübertragung der Schulträgerschaft (ergänzend zu Beschluss-Nr. AA-032/2015)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
03.12.2015 
Amtsausschuss geändert beschlossen   
Anlagen:
2015-11-19 Anlage zu AA-069-2015

Der Amtsausschuss stimmt der Rückübertragung der Schulträgerschaft zum 01.01.2016 auf die Gemeinden Britz, Chorin, Liepe, Niederfinow, Hohenfinow und der Stadt Oderberg unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Niederfinow ebenfalls die Rückübertragung fordert, zu.

 

Der Beschluss Nr. AA-032/2015 wird gleichzeitig aufgehoben.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Mit der Informationsvorlage Nr. AA-048/2015 IV (siehe Anlage) wurden Sie bereits im August 2015

über die geänderte Sachlage bezüglich der Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-

Chorin-Oderberg an die Gemeinden in Kenntnis gesetzt.

 

Zwischenzeitlich liegen fast alle notwendigen Beschlüsse aus den einzelnen Gemeinden vor.

 

Gemeinde Britz

BR-043/2015

14.09.2015

Gemeinde Chorin

CH-074/2015

24.09.2015

Gemeinde Liepe

LI-019/2015

06.10.2015

Gemeinde Hohenfinow

HO-012/2015

17.09.2015

Stadt Oderberg

OD-029/2015

19.08.2015

 

Die Beschlussvorlage Nr. NI-045/2015 wurde in der Sitzung am 15.10.2015 der Gemeindevertretung Niederfinow zur Entscheidung vorgelegt. Aus der Niederschrift zur Sitzung ist zu entnehmen, dass die Entscheidung zurückgestellt wurde. Eine Begründung ist dort nicht angegeben. Die Gemeindevertretung tagte am 19.11.2015 erneut. Die Vorlage wurde nicht wieder auf die Tagesordnung genommen.

 

Damit liegen nicht alle notwendigen Beschlüsse für eine Aufgabenrückübertragung vor. Nur wenn sich Niederfinow in einer eventuellen Sitzung im Dezember 2015 dafür ausspricht und der Amtsausschuss in der Sitzung am 03.12.2015 unter Vorbehalt, dass die Gemeinde Niederfinow ebenfalls die Rückübertragung fordert, beschließt, kann das eigentliche Ziel der Rückübertragung zum 01.01.2016 erreicht werden.

 

Zur Information:

Sollte es nicht zur Rückübertragung kommen, muss darüber beraten werden, wie mit diesem Thema weiter umgegangen wird. Denn dann sind alle Gemeinden, die die Aufgabe übertragen haben, an den Schulkosten zu beteiligen. Es ist im Übrigen auch zu entscheiden, in wie weit eine Rückabwicklung, eingeschlossen 2015, erfolgen muss bzw. soll.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Produkte

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

21101

21102

Erträge, Aufwendungen,

Investitionen usw.

Entfällt ab 2016

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

Manuela Stiegler

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2015-11-19 Anlage zu AA-069-2015 (1531 KB)