Vorlage - AA-069/2015
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Der Amtsausschuss stimmt der Rückübertragung der Schulträgerschaft zum 01.01.2016 auf die Gemeinden Britz, Chorin, Liepe, Niederfinow, Hohenfinow und der Stadt Oderberg unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Niederfinow ebenfalls die Rückübertragung fordert, zu.
Der Beschluss Nr. AA-032/2015 wird gleichzeitig aufgehoben.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Mit der Informationsvorlage Nr. AA-048/2015 IV (siehe Anlage) wurden Sie bereits im August 2015 über die geänderte Sachlage bezüglich der Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz- Chorin-Oderberg an die Gemeinden in Kenntnis gesetzt.
Zwischenzeitlich liegen fast alle notwendigen Beschlüsse aus den einzelnen Gemeinden vor.
Die Beschlussvorlage Nr. NI-045/2015 wurde in der Sitzung am 15.10.2015 der Gemeindevertretung Niederfinow zur Entscheidung vorgelegt. Aus der Niederschrift zur Sitzung ist zu entnehmen, dass die Entscheidung zurückgestellt wurde. Eine Begründung ist dort nicht angegeben. Die Gemeindevertretung tagte am 19.11.2015 erneut. Die Vorlage wurde nicht wieder auf die Tagesordnung genommen.
Damit liegen nicht alle notwendigen Beschlüsse für eine Aufgabenrückübertragung vor. Nur wenn sich Niederfinow in einer eventuellen Sitzung im Dezember 2015 dafür ausspricht und der Amtsausschuss in der Sitzung am 03.12.2015 unter Vorbehalt, dass die Gemeinde Niederfinow ebenfalls die Rückübertragung fordert, beschließt, kann das eigentliche Ziel der Rückübertragung zum 01.01.2016 erreicht werden.
Zur Information: Sollte es nicht zur Rückübertragung kommen, muss darüber beraten werden, wie mit diesem Thema weiter umgegangen wird. Denn dann sind alle Gemeinden, die die Aufgabe übertragen haben, an den Schulkosten zu beteiligen. Es ist im Übrigen auch zu entscheiden, in wie weit eine Rückabwicklung, eingeschlossen 2015, erfolgen muss bzw. soll.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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