Vorlage - BR-071/2015

 
 
Betreff: Leistungsvertrag über die Jugendförderung mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. ab 01.01.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:51.40
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
30.11.2015 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen  (BR-071/2015)
Anlagen:
Anlage 1 zu BR-071-2015
Anlage 2 zu BR-071-2015

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Gemeinde Britz ab 01.01.2016 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Gemeinde Britz und dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. als Träger.

 

Voraussetzung für die Umsetzung des Beschlusses bildet der Beschluss des Amtsausschusses über die vertragliche Weiterführung der Jugendkoordination und der Jugendförderung mit dem Landkreis Barnim ab 01.01.2016.

 

Sollten sich Änderungen aus den Vertragsgesprächen mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ergeben, sind diese vor Vertragsunterzeichnung mit der Gemeindevertretung abzustimmen.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Für die Weiterführung der Aufgabenerfüllung im Bereich der Jugendförderung (Jufö) sollen ab

01.01.2016 inhaltliche und finanzielle Regelungen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem

dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. als Träger der Jufö vereinbart werden.

 

Die bisherige finanzielle Bezuschussung durch den Landkreis wird neu auf eine Budgetierung umgestellt (Vertragsrecht), durch die die Gemeinde und der Träger in die Lage versetzt werden, die Mittelverwendung künftig flexibel dem jeweiligen Bedarf anpassen zu können, ohne die vereinbarten inhaltlichen Ziele zu vernachlässigen.

 

Rechtliche Grundlagen bilden das Sozialgesetzbuch Teile 8 und 10, der Beschluss über die Jugendhilfeplanung 2013 bis 2017 des Landkreises Barnim sowie der Leistungsvertrag über die Juko

und die Jufö zwischen dem Amt und dem Landkreis ab 01.01.2016.

 

Der Vertrag soll zunächst für ein Jahr (2016) geschlossen werden und verlängert sich gemäß § 11 jeweils um ein Jahr, sofern nicht spätestens vier Monate vor Ablauf der Vereinbarung gekündigt wird.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

15.959,96 EUR

(lt. Anlage 6 zum Vertrag und Anlage 2 zur BV)

KST: 20303

2016

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Ist in den Haushaltsplan 2016 aufzunehmen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Dagmar Kießling

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu BR-071-2015 (175 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zu BR-071-2015 (10 KB)