Vorlage - BR-071/2015
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Gemeinde Britz ab 01.01.2016 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Gemeinde Britz und dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. als Träger.
Voraussetzung für die Umsetzung des Beschlusses bildet der Beschluss des Amtsausschusses über die vertragliche Weiterführung der Jugendkoordination und der Jugendförderung mit dem Landkreis Barnim ab 01.01.2016.
Sollten sich Änderungen aus den Vertragsgesprächen mit dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ergeben, sind diese vor Vertragsunterzeichnung mit der Gemeindevertretung abzustimmen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Für die Weiterführung der Aufgabenerfüllung im Bereich der Jugendförderung (Jufö) sollen ab 01.01.2016 inhaltliche und finanzielle Regelungen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. als Träger der Jufö vereinbart werden.
Die bisherige finanzielle Bezuschussung durch den Landkreis wird neu auf eine Budgetierung umgestellt (Vertragsrecht), durch die die Gemeinde und der Träger in die Lage versetzt werden, die Mittelverwendung künftig flexibel dem jeweiligen Bedarf anpassen zu können, ohne die vereinbarten inhaltlichen Ziele zu vernachlässigen.
Rechtliche Grundlagen bilden das Sozialgesetzbuch Teile 8 und 10, der Beschluss über die Jugendhilfeplanung 2013 bis 2017 des Landkreises Barnim sowie der Leistungsvertrag über die Juko und die Jufö zwischen dem Amt und dem Landkreis ab 01.01.2016.
Der Vertrag soll zunächst für ein Jahr (2016) geschlossen werden und verlängert sich gemäß § 11 jeweils um ein Jahr, sofern nicht spätestens vier Monate vor Ablauf der Vereinbarung gekündigt wird.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |