Vorlage - AA-070/2015
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Der Amtsausschuss beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendkoordination und der Jugendförderung ab 01.01.2016 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg mit dem Landkreis Barnim entsprechend der Anlage.
Voraussetzung für die Umsetzung des Beschlusses bilden die Beschlüsse der Vertretungskörperschaften der amtsangehörigen Gemeinden über die vertragliche Weiterführung der Jugendförderung ab 01.01.2016.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Für die Weiterführung der Aufgabenerfüllung in den beiden Bereichen der Kinder- und Jugendförderung (Jugendkoordination und Jugendförderung) sollen ab 01.01.2016 inhaltliche und finanzielle Regelungen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis Barnim als örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe vereinbart werden. Der bisherige Leistungsvertrag über die Jugendkoordination (Juko) zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg, dem Landkreis Barnim und dem Träger (Internationaler Bund) vom 03.12.2012 soll damit abgelöst werden.
Die bisherige finanzielle Bezuschussung durch den Landkreis wird neu auf eine Budgetierung umgestellt (Vertragsrecht), durch die das Amt und die Träger in die Lage versetzt werden, die Mittelverwendung künftig flexibel dem jeweiligen Bedarf anpassen zu können, ohne die vereinbarten inhaltlichen Ziele zu vernachlässigen.
Rechtliche Grundlagen bilden das Sozialgesetzbuch Teil 8 und 10 sowie der Beschluss über die Jugendhilfeplanung 2013 bis 2017 des Landkreises Barnim.
Die Verantwortung für die Einhaltung geltender Qualitätsstandards bei der Umsetzung der Ziele von Juko und Jufö verbleibt beim Landkreis, das Amt bietet die örtlichen Bedingungen und überwacht die inhaltliche, finanzielle und personelle Umsetzung in den amtsangehörigen Gemeinden.
Das Jugendamt des Landkreises verpflichtet sich bei Vertragsabschluss im § 8 letzter Satz nicht nur Verantwortung zu übernehmen, sondern das Amt bei der Umsetzung der Qualitätsstandards zu beraten und zu unterstützen.
Der Vertrag soll zunächst für ein Jahr (2016) geschlossen werden und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages die Kündigung erfolgt.
Hinweis:
An den in Papierform verschickten Sitzungsunterlagen ist aus ökonomischen Gründen nur der eigentliche Vertragstext anhängig. Der vollständige Vertrag ist mit allen seinen Anlagen im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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