Vorlage - AA-071/2015
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Der Amtsausschuss beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendkoordination ab 01.01.2016 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen dem Amt Britz-ChorinOderberg mit dem Internationalen Bund als Träger.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Für die Weiterführung der Aufgabenerfüllung im Bereich der Jugendkoordination (Juko) sollen ab 01.01.2016 inhaltliche und finanzielle Regelungen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Internationalen Bund als Träger der Juko vereinbart werden.
Der bisherige Leistungsvertrag über die Juko zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg, dem Landkreis Barnim und dem Träger vom 03.12.2012 soll damit abgelöst werden.
Die bisherige finanzielle Bezuschussung durch den Landkreis wird neu auf eine Budgetierung umgestellt (Vertragsrecht), durch die das Amt und der Träger in die Lage versetzt werden, die Mittelverwendung künftig flexibel dem jeweiligen Bedarf anpassen zu können, ohne die vereinbarten inhaltlichen Ziele zu vernachlässigen.
Rechtliche Grundlagen bilden das Sozialgesetzbuch Teile 8 und 10, der Beschluss über die Jugendhilfeplanung 2013 bis 2017 des Landkreises Barnim sowie der Leistungsvertrag über die Juko und die Jufö zwischen dem Amt und dem Landkreis ab 01.01.2016.
Der Vertrag soll zunächst für ein Jahr (2016) geschlossen werden und verlängert sich gemäß § 12 des Vertrages um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens vier Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.
Hinweis:
An den in Papierform verschickten Sitzungsunterlagen ist aus ökonomischen Gründen nur der eigentliche Vertragstext anhängig. Der vollständige Vertrag ist mit allen seinen Anlagen im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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