Vorlage - CH-092/2015
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt rückwirkend zum April 2015 Die Veräußerung des außer Dienst gestellten „ Kleinlöschfahrzeug (KLF) / Barkas (B 1000), Baujahr 1988.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Laut dem „Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und –einrichtungen sowie Einsatztechnik“ zwischen dem Amt Britz-Chorin und der Gemeinde Chorin, Beschluss Nr. 45-12/94, § 1 Abs. 1 stellt die Gemeinde Chorin „… ausschließlich für die Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet des Brandschutzes die Feuerwehreinrichtungen (Feuerwehrgebäude und –einrichtungen sowie Einsatztechnik) dem Amt Britz-Chorin zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung.“ Die Gemeinde Chorin blieb jedoch weiterhin bürgerlich-rechtlicher Eigentümer der der o.g. Feuerwehreinrichtungen.
Im November 2014 wurde das Feuerwehrfahrzeug Kleinlöschfahrzeug (KLF) / Barkas (B 1000), Baujahr 1988 mit dem amtlichen Kennzeichen EW - 2131 außer Dienst gestellt (ausgesondert).
Das ausgesonderte Feuerwehrfahrzeug stand nach der Aussonderung rein rechtlich im vollständigen Eigentum (wirtschaftlich und bürgerlich-rechtlich) der Gemeinde Chorin und wurde bereits meistbietend verkauft werden. Es wurde ein Kaufpreis in Höhe von 1.500 € erzielt, welcher sich als Einzahlung im Gemeindehaushalt wiederspiegelt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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