Vorlage - CH-092/2015

 
 
Betreff: Freigabe für den Verkauf eines ausgesonderten Feuerwehrfahrzeuges
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
17.12.2015 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt rückwirkend zum April 2015 Die Veräußerung des außer Dienst gestellten „ Kleinlöschfahrzeug (KLF) / Barkas (B 1000), Baujahr 1988.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Laut dem „Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und –einrichtungen sowie Einsatztechnik“ zwischen dem Amt Britz-Chorin und der Gemeinde Chorin, Beschluss Nr. 45-12/94, § 1 Abs. 1 stellt die Gemeinde Chorin „… ausschließlich für die Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet des Brandschutzes die Feuerwehreinrichtungen (Feuerwehrgebäude und –einrichtungen sowie Einsatztechnik) dem Amt Britz-Chorin zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung.“ Die Gemeinde Chorin blieb jedoch weiterhin bürgerlich-rechtlicher Eigentümer der der o.g. Feuerwehreinrichtungen.

 

Im November 2014 wurde das Feuerwehrfahrzeug Kleinlöschfahrzeug (KLF) / Barkas (B 1000), Baujahr 1988 mit dem amtlichen Kennzeichen EW - 2131 außer Dienst gestellt (ausgesondert).

 

Das ausgesonderte Feuerwehrfahrzeug stand nach der Aussonderung rein rechtlich im vollständigen Eigentum (wirtschaftlich und bürgerlich-rechtlich) der Gemeinde Chorin und wurde bereits meistbietend verkauft werden. Es wurde ein Kaufpreis in Höhe von 1.500 € erzielt, welcher sich als Einzahlung im Gemeindehaushalt wiederspiegelt.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Juliane Ness

 

Solveig Spann

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen