Vorlage - NI-060/2015

 
 
Betreff: Freigabe für den Verkauf eines ausgesonderten Feuerwehrfahrzeuges
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
17.12.2015 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen     

Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Veräußerung des außer Dienst gestellten Feuerwehrfahrzeuges „Löschfahrzeug (LF 8 – TS 8), Baujahr 1974“.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Laut dem „Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und –einrichtungen sowie Einsatztechnik“ zwischen dem Amt Britz-Chorin und der Gemeinde Niederfinow, Beschluss Nr. 34-11/98, § 1 Abs. 1 stellt die Gemeinde Niederfinow „… ausschließlich für die Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet des Brandschutzes die Feuerwehreinrichtungen (Feuerwehrgebäude und –einrichtungen sowie Einsatztechnik) dem Amt Britz-Chorin zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung.“ Die Gemeinde Niederfinow blieb jedoch weiterhin bürgerlich-rechtlicher Eigentümer der der o.g. Feuerwehreinrichtungen.

 

Am 02.06.2015 wurde das Feuerwehrfahrzeug Löschfahrzeug (LF 8 – TS 8), Baujahr 1974 mit dem amtlichen Kennzeichen BAR - 2250 außer Dienst gestellt (ausgesondert).

 

Das ausgesonderte Feuerwehrfahrzeug steht nach der Aussonderung nunmehr vollständig im Eigentum (wirtschaftlich und bürgerlich-rechtlich) der Gemeinde Niederfinow und soll meistbietend verkauft werden.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Juliane Ness

 

Solveig Spann

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen