Vorlage - CH-093/2015

 
 
Betreff: Mitgliedschaft im Europäischer Regionaler Förderverein (E RFV) e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.33
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
17.12.2015 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2008-12-17 Satzung des eRFV

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, zum 01.01.2016 die Mitgliedschaft im europäischen Regionalen Förderverein e. V. (eRFV e. V.) zu beantragen.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Der europäische Regionale Förderverein e.V. ist seit 1998 ein Partner bei Projekten der Regionalentwicklung. Er arbeiten gemeinnützig mit einer Satzung, der der AGENDA21-Gedanke zugrunde liegt. So hat er über viele Jahre hinweg im Barnim und in der Uckermark alle Arbeitsmarktinstrumente genutzt, um Vereinen, Kommunen oder Firmen bei der Verwirklichung ihrer Ziele zu helfen. Gegenwärtig ist er u. a. in Eberswalde in Projekten tätig, die Langzeitarbeitslosen helfen, wieder integriert zu werden.

 

Der Verein hat ein umfassendes Know How im Umgang mit Fördermitteln entwickelt und steht jedem zur Verfügung, der Unterstützung und professionelle Begleitung bei der Akquise von Fördermitteln benötigt.

 

Ziel und Zweck des Vereins ist:

 

die Förderung des Natur- und Umweltschutzes,

die Unterstützung hilfebedürftiger Menschen,

die Förderung des Völkerverständigungsgedankens,

die Förderung der Kunst und Kultur,

die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde,

die Förderung des traditionellen Brauchtums,

die Förderung des Denkmalsschutzes und der Denkmalpflege,

die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens,

die Förderung der Volks- und Berufsbildung,

die Förderung des Sportes,

die Förderung von Aussiedlern, Spätaussiedlern und Vertriebenen,

die Förderung der Jugendhilfe,

die Förderung bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

 

Aus einer Mitgliedschaft in diesem Verein könnte sich für die Gemeinde Chorin gerade in Bezug auf den Einsatz von Arbeitskräften für niederschwellige Tätigkeiten aber auch für das Einwerben von Fördermitteln Vorteile ergeben. Daher wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde für einen Mitgliedsbeitrag von derzeit jährlich 50,00 € seine Mitgliedschaft beim Verein beantragt.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

50,00 €

1110102-30100-5291000

2016 ff

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Sind im Haushaltsplan zu berücksichtigen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Manuela Stiegler

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2008-12-17 Satzung des eRFV (69 KB)