Vorlage - CH-094/2015
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In Durchführung des Beschlusses 32-05/2002 vom 29.05.2002 bewilligt die Gemeinde Chorin aus ihrem Haushalt den örtlichen und eingetragenen Vereinen gemäß der Anlage 1) eine zweckgebundene finanzielle Zuwendung. Die Abstimmungsergebnisse der sieben Einzelentscheidungen über die vorliegenden Anträge sind in der Anlage 1) dokumentiert.
Problemdarstellung/Sachverhalt: In Durchführung des Beschlusses 32-05/2002 vom 29.05.2002 haben insgesamt 7 Vereine einen Antrag auf eine finanzielle Zuwendung für 2016 an die Gemeinde Chorin gerichtet.
Die Eingangsfrist gem. den geltenden Zuwendungsvoraussetzungen (30.09.15) haben drei Vereine überschritten (siehe Anlage 1). Dem Antrag des Kultur- und Bildungsvereins Alte Schule Senftenhütte e.V. fehlen die nötigen Vereinsunterlagen (siehe Anlage 1). Die schriftliche Aufforderung zur Nachbesserung ist mit Fristsetzung 11.12.15 am 04.12.15 ergangen.
Die Gemeindevertretung trifft über jeden vorliegenden Antrag die endgültige Entscheidung, wie in Anlage 1) dokumentiert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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