Vorlage - AA-075/2015
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt, das Planungsbüro ibe Ingenieurbüro für Bauplanung GmbH, Eberswalde, Brunnenstraße 4 in 16225 Eberswalde den Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI zu erteilen. Problemdarstellung/Sachverhalt:
Im Januar 2015 stürzte die Schulhofmauer am Albrechtsberg auf den Schulhof. Es erfolgte eine Sicherung des Hangfußes in Form einer Anschüttung von Recycling, Sicherheitsabsperrung durch Bauzäune sowie die generelle Sperrung der WC-Anlagen. Um den Schulbetrieb zu sichern wurde ein Sanitärcontainer auf dem Schulhofgelände errichtet.
Durch die Sicherheitsabsperrung und Errichtung des Containers wurde die vorhandene Fläche des Schulhofes für den Schul- und Hortbetrieb erheblich eingeschränkt.
Am 05.11.2015 fand die zweite Arbeitsberatung zur Grundschule Oderberg statt. Hierzu war auch der Landkreis Barnim, Untere Bauaufsichtsbehörde, Strukturentwicklungsamt und die untere Denkmalschutzbehörde anwesend.
Zur Verbesserung der derzeitigen Situation des Schulhofes wurde durch Herrn Stegert, untere Bauaufsichtsbehörde, vorgeschlagen, die vorhandenen WC-Gebäude abzureißen und an deren Stelle zwei Sanitärcontainer aufzustellen. Ein entsprechender Bauantrag muss durch einen Fachplaner gestellt werden. Eine kurzfristige Bearbeitung durch den Landkreis wurde zugesagt. Frau Hähnel, ehrenamtliche Bürgermeisterin der Stadt Oderberg, hat zu dieser Beratung ebenfalls das Planungsbüro ibe Eberswalde eingeladen. Im Ergebnis der Beratung wurde festgelegt, dass das Planungsbüro ibe Eberswalde den erforderlichen Bauantrag zum Abriss und Errichtung zweier Sanitärcontainer erarbeiten soll.
Am 10.11.2015 fand mit dem Planungsbüro und der Verwaltung ein vor Ort Termin statt. Im Ergebnis dieser Begehung wurde festgestellt, dass auf Grund der Komplexität der erforderlichen Grundlagen und den daraus zu erwartenden baulichen Aktivitäten sowie deren Kosten, die Verwaltung empfiehlt, das Planungsbüro stufenweise zu beauftragen. Der erste Vertrag sollte zur weiteren Entscheidungsfindung nur die Leistungsphasen 1-2 der HOAI beinhalten. Nach Vorlage der Kostenschätzung nach DIN 276 ist das weitere Verfahren mit dem Schulträger zu beraten.
Am 08.01.2016 bestätigte der Bearbeiter des MBJS, Herr Frank, dass der Eingang des Genehmigungsantrags des Amtes am 04.01.2016 registriert wurde. Es ist wegen des Bearbeitungsrückstaus im MBJS davon auszugehen, dass die erforderliche Genehmigung zum 01.03.2016 nicht vorliegen wird. Der Zeitpunkt der Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt auf die Stadt Oderberg und die Gemeinde Britz kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht exakt bestimmt werden. Aus diesem Grund müssen die Schulhaushalte sowie die Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgabe des Amtes als Schulträger im Zusammenhang stehen, in den Amtshaushalt 2016 eingestellt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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