Vorlage - NI-063/2015
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Inanspruchnahme der durch den Landkreis Barnim auf der Grundlage des Antrages der Gemeinde vom 28.04.2015 und am 18.06.2015 bewilligten Zuwendungen in Höhe von maximal 20.000 EUR. Die Auszahlung des für 2015 bewilligten Teilbetrages in Höhe von 10.000 EUR ist bis zum 15.12.2015 beim Landkreis Barnim zu beantragen. Im Januar/Februar 2016 prüft die Gemeindevertretung den Zeit- und Kostenplan hinsichtlich des Überarbeitungsbedarfs. Problemdarstellung/Sachverhalt: Der Landkreis Barnim bewilligte der Gemeinde Niederfinow am 18.06.2015 für den Zeitraum vom 01.06.215 bis zum 31.12.2016 eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 20.000 EUR. Der Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Gesamtkosten wurde entsprechend dem eingereichten Finanzierungsplan mit 63.000 EUR angegeben. Der Finanzierungsplan der Gemeinde vom 28.04.2015 ist Bestandteil des Bescheides des Landkreises Barnim (Anlagen).
Folgende Aufwendungen wurden bisher 2015 erbracht und Auszahlungen geleistet: Personalaufwendungen Krafthaus 8.696,88 EUR Unterhaltung des Krafthauses 292,48 EUR Bewirtschaftung des Grundstückes 5.376,48 EUR Aufwendungen für Sachverständige: Tourismusentwicklung/ IPM /Entwurf Willkommensschilder 6.356,00 EUR Willkommensschilder und Bänke (Auftragsvolumen) 4.436,32 EUR Gesamt 25.158,16 EUR
Beantragt für den Bewilligungszeitraum: davon Aufwendungen Gesamt Zuwendung verwendet 2015 Verwaltungspersonal 40.000,00 EUR 10.000,00 EUR 8.696,88 EUR Miete/Leasing/Werbung/Öffentlichkeitsarbeit/ Fernsprechgebühren/Pflichtversicherungen 13.000,00 EUR 3.000,00 EUR 10.894,87 EUR Einrichtung/ Mobiliar 10.000,00 EUR 7.000,00 EUR 0,00 EUR Gesamt 63.000,00 EUR 20.000,00 EUR 19.591,75 EUR
Der für 2015 bewilligte Teilbetrag ist bis zum 15.12.2015 abzufordern, um den Anspruch zu sichern. Es ist möglich, die Auszahlungsfrist für die noch nicht verwendeten Mittel bis zum 30.12.2015 zu beantragen. Diese Mittel sind dann bis zum 29.02.2016 auszugeben. Das trifft hier auf den eingerechneten Finanzbedarf für die Erstellung der Willkommensschilder sowie der Bänke zu. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Änderungsantrag zum Zeit- und Kostenplan zur Entwicklung der Tourist-Information zu stellen, um diesen an den Bedarf und an aktuelle Erkenntnisse anzupassen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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