Vorlage - BR-001/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Tagespflege für Kinder der Gemeinde Britz entsprechend der Anlage 1.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Im Zuge der Überarbeitung der Benutzungs- und Gebührensatzungen für die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz, wurden auch die Regelungen für den Bereich der Kindertagespflege überprüft. Da Tagespflegestellen früher durch die Gemeinde bzw. die Amtsverwaltung selbst vermittelt und bearbeitet wurden, hatte die Gemeinde entsprechende Regelungen im Rahmen einer allgemeinen Satzung zur Tagespflege und einer Satzung über die Gebühren der Tagespflege getroffen.
Bereits mit Änderung des zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (Kindertagesstättengesetz - KitaG) vom 17. Dezember 2003 wurde in § 18 KitaG die Zuständigkeit für die Tagespflege explizit auf den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, mithin den Landkreis Barnim übertragen.
Der Grund und die Notwendigkeit für die Gemeinde Britz Regelungen zur Tagespflege zu treffen ist somit entfallen und die Satzungen selbst sind obsolet. Die Satzungen sind aufzuheben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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