Vorlage - BR-003/2016

 
 
Betreff: Errichtung einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot (Vz. 290.1) mit Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ (Zz. 1053-30) für das Gesamte Wohngebiet östlich der Eberswalder Straße, nördlich der Bergstraße, südlich der Choriner Straße.
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
25.01.2016 
Gemeindevertretung Britz geändert beschlossen  (BR-003/2016)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Schaffung einer Halteverbotszone im Bereich des Wohngebiets östlich der Eberswalder Straße, nördlich der Bergstraße, südlich der Choriner Straße.

 

Die bestehenden Parkmöglichkeiten bleiben bestehen und werden bei Bedarf nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung erweitert.


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

In der Ortslage Britz, im o.g. Wohngebiet, finden sich auffällig viele Abschnitte mit eingeschränktem Halteverbot, sowie ausgewiesenen Parkflächen. Dies entspricht dem Charakter einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot, weshalb es sinnvoll wäre, diese mit Vz. 290.1. sowie dem Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ (Zz. 1053-30) zu kennzeichnen.

 

Die bestehenden Parkmöglichkeiten bleiben bestehen bzw. können erweitert werden. Zudem besteht die Möglichkeit die ausgewiesenen Parkflächen auf der Fahrbahn zu kennzeichnen, weitere Verkehrszeichen und deren Pflege und Unterhaltung können dadurch eingespart werden. Die festgeschriebenen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind von den Verkehrsteilnehmern zu beachten.

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Für die Errichtung einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot ist die Anschaffung von 6 Verkehrsschildern nötig. Die Pfähle für diese Schilder sind vorrätig und müssen nicht erworben werden.

 

Verkehrsschilder

Stückzahl

Preis/Stück in €

Gesamtpreis in €

Eingeschränktes Halteverbot Zone Beginn

2

29,90

59,80

Eingeschränktes Halteverbot Zone Ende

1

29,90

29,90

Beginn Zone 30

2

29,90

59,80

Verbot der Einfahrt

1

26,80

26,80

Gesamtbetrag

 

 

176,30€

 

Des Weiteren müssen 50 Schilder entfernt und 1 Schild, welches noch verwendet werden kann, umgesetzt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Ca. 200 €

 

2016

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Mittel werden in der Haushaltsplanung 2016

berücksichtigt

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen