Vorlage - BR-003/2016
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Schaffung einer Halteverbotszone im Bereich des Wohngebiets östlich der Eberswalder Straße, nördlich der Bergstraße, südlich der Choriner Straße.
Die bestehenden Parkmöglichkeiten bleiben bestehen und werden bei Bedarf nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung erweitert. Problemdarstellung/Sachverhalt:
In der Ortslage Britz, im o.g. Wohngebiet, finden sich auffällig viele Abschnitte mit eingeschränktem Halteverbot, sowie ausgewiesenen Parkflächen. Dies entspricht dem Charakter einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot, weshalb es sinnvoll wäre, diese mit Vz. 290.1. sowie dem Zusatzzeichen „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ (Zz. 1053-30) zu kennzeichnen.
Die bestehenden Parkmöglichkeiten bleiben bestehen bzw. können erweitert werden. Zudem besteht die Möglichkeit die ausgewiesenen Parkflächen auf der Fahrbahn zu kennzeichnen, weitere Verkehrszeichen und deren Pflege und Unterhaltung können dadurch eingespart werden. Die festgeschriebenen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind von den Verkehrsteilnehmern zu beachten.
Finanzielle Auswirkung:
Für die Errichtung einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot ist die Anschaffung von 6 Verkehrsschildern nötig. Die Pfähle für diese Schilder sind vorrätig und müssen nicht erworben werden.
Des Weiteren müssen 50 Schilder entfernt und 1 Schild, welches noch verwendet werden kann, umgesetzt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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