Vorlage - PS-002/2016

 
 
Betreff: Errichtung zusätzlicher Amphibienleiteinrichtungen in der Ortsverbindung Parstein/ Brodowin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
18.01.2016 
Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt:

  1. den Fördermittelantrag über die Richtlinie des MLUL über die  Gewährung von Zuwendungen für die Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins im Land Brandenburg und Berlin durch die Verwaltung zu stellen.
  2. die Verwaltung zu beauftragen eigenständig, ohne zusätzlichen Beschluss der GV, nach erfolgtem Leistungs- und Preiswettbewerb stufenweise ein geeignetes Planungsbüro (LP 1-4; 5-9) zu beauftragen.
  3. die Verwaltung zu beauftragen, eigenständig, ohne zusätzlichen Beschluss der GV, nach erfolgtem Leistungs- und Preiswettbewerb die notwendige Vermessung zu beauftragen.

 

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Im Jahr 2000 wurde die kommunale Straße zwischen Pehlitzwerder und Parstein (Landkreis Barnim) ausgebaut. In Folge der signifikanten Verbesserung der Fahrbahn ist für die gesamte Strecke eine deutliche Erhöhung des Verkehrsaufkommens sowie der Fahrgeschwindigkeiten anzunehmen.

 

Die Straße führt durch einen Ganzjahreslebensraum mehrerer Amphibienarten. Einige Arten weisen individuenreiche Populationen auf, denen wahrscheinlich eine landesweite Bedeutung beizumessen ist. Alle nachgewiesenen  Amphibienarten führen zum einen saisonale Wanderungen zwischen Laichgewässern, Sommerlebensräumen und Winterquartieren durch. Zum anderen halten sich Amphibien aufgrund des geringeren Raumwiderstandes oder/ und mikroklimatischer Vorzüge längere Zeit auf dem Straßenkörper auf. Aus diesen Gründen verursacht der Straßenverkehr auf der kommunalen Straße Jahr für Jahr sehr hohe Individuenverluste.

 

Verlustraten bzw. Wanderaktivitäten sind seit 2000  für die meisten Jahre abschnittweise dokumentiert. Auf der Grundlage vermutlicher Wanderschwerpunkte wurden in den frühen 2000er-Jahren erste Leiteinrichtungen und/ oder Kleitierdurchlässe sowie ergänzend mobile Amphibienschutzeinrichtungen (Folienzäune nebst Fangeimer) installiert. Etwa gleichzeitig wurde ein Streckenabschnitt mit besonders hohen Verlustraten saisonal für den Verkehr durch Kfz mittels Schranke gesperrt. Die Sperrung ist rückblickend nicht nur als kostengünstig einzustufen. Sie stellt vielmehr für den Laubfrosch die derzeit einzige Maßnahme dar, mit der Straßenverkehrsverluste gemindert werden können, ohne dass es zu negativen Trennwirkungen innerhalb des Ganzjahreslebensraumes kommt. Aufgrund eines Verkehrsunfalls wurde die Straßensperrung kurze Zeit später deaktiviert. Ein Rückbau oder eine Entwidmung der Straße kommt aufgrund der Bedeutung des Verkehrsweges nicht in Betracht.

 

Die seit den frühen 2000er-Jahren bestehende Ausstattung einzelner Streckenabschnitte mit stationären und mobilen Amphibienschutzeinrichtungen reicht nicht aus, die Tötung von Amphibien auf ein unumgängliches und für die betroffenen Populationen wahrscheinlich verkraftbares Maß zu mindern. Hieraus resultiert das Erfordernis, die für Amphibien bedeutsamen Streckenabschnitte ohne stationäre Amphibienschutzeinrichtungen mit solchen auszustatten und Funktionsdefizite bestehender Anlageteile zu beseitigen. Ausgehend von diesen Erfordernissen zielt das vorliegende Konzept ab auf die Darstellung der dringend notwendigen Ergänzungen mit neuen Anlagebestandteilen wie Leiteinrichtungen, Tunnel und Stopprinnen.

Durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenschutz (MUGV), dieses vertreten durch den Präsidenten des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg /LUGV), Seeburger Chaussee 2, 14476 Potsdam OT Groß Glienicke, wurde die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zum Schutz der Kleintierpopulationen im Straßenverlauf der Straße zwischen Brodowin und Parstein im FFH-Gebiet Parsteinsee in Auftrag gegeben.

Dieses vorliegende Konzept beschreibt unterschiedliche Maßnahmen, die in der Beschreibung und Begründung einen Fokus auf die Artengruppe der Amphibien legen. Insofern werden im Weiteren die Begriffe  Amphibienschutzeinrichtungen, Amphibienschutzmaßnahmen etc. verwendet. Mit Umsetzung der im Konzept beschriebenen Maßnahmen ist jedoch auch ein Schutz weiterer bodengebunden lebender Kleintiere zu erwarten, da diese ebenfalls vom Überqueren der Fahrbahn abgehalten werden und die verkehrsbedingte Tötung hierdurch vermieden wird.

 

Gemeinsam mit dem MUGV und dem Landkreis Barnim wurde versucht, eine für die Gemeinde kostengünstige Lösung/ Fördermöglichkeiten zu finden.

Am 02.12.2015 fand dann eine Infoveranstaltung zur Richtlinie des MLUL über die  Gewährung von Zuwendungen für die Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins im Land Brandenburg und Berlin statt.

Dieses Förderprogramm untergliedert sich ich sechs Förderschwerpunkte mit jeweils unterschiedlicher Zuwendungen.

Der Schutz  der Kleintierpopulationen im Bereich der Ortsverbindung Parstein - Brodowin ist dem Förderschwerpunkt D der Richtlinie zuzuordnen.

Hierfür ist eine Förderung von 100% vorgesehen.

Allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratungen, Betreuung von baulichen Investitionen sind zuwendungsfähig, wenn nachgewiesen kann, dass ein Leistungs- und/oder Preiswettbewerb vorab erfolgt ist.  Diese Kosten sind bis zu einer Höhe von insgesamt 20 von Hundert der förderfähigen Gesamtausgaben zuwendungsfähig.

 

Der Fördermittelantrag muss, gemäß Richtlinie, bis zum 15.01.2016 bei der ILB Brandenburg in Potsdam eingegangen sein.

Aus diesem Grund wurde dieser Antrag bereits durch die Verwaltung bearbeitet um ihn fristgerecht einzureichen.

Sollte sich die Gemeindevertretung dagegen entscheiden, wird die Verwaltung diesen Antrag zurückziehen. Da sich dieser Antrag in zwei Zuständigkeiten teilt (Parsteinsee und Oderberg) ist dann auch der Teil von Oderberg nicht umsetzbar.

 

Seitens der Verwaltung wurde bereits für notwendige  Architektenleistungen und Vermessungsarbeiten ein Leistungs- und Preiswettbewerb um die vorgegebenen Termine einhalten zu können, eingeleitet. 

Um die durchgängige Funktionsfähigkeit der Anlage während der Aktivitätsperiode zu gewährleisten ist eine regelmäßige Wartung erforderlich.  Diese Leistung wird jährlich durch den Baubetriebshof geleistet. Der entsprechende finanzielle Aufwand ist entsprechend in die jährliche Haushaltsplanung mit aufzunehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

50.000,00 €

 

2016

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Planungskosten und Nebenkosten der LP 1-4 der HOAI

(Kosten der Gesamtmaßnahme 650.000,00 € Parstein und Oderberg)

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Martina Krenz

 

Jörg Schellhase

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen