Vorlage - PS-003/2016
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt, dass durch die Verwaltung ein Fördermittelantrag für die Errichtung von drei Haltestellen mit Unterstand zu stellen ist und die entsprechenden Eigenmittel bereitzustellen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeinde Parsteinsee hat beschlossen, im OT Parstein die Gehwege an der L 283 und der B 158 auszubauen. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Verwaltung, im Rahmen des Gehwegausbaus die vorhandenen 3 Haltestellen einschl. Unterstand zu erneuern. Durch die geplante Baumaßnahme müssen zwei Haltestellen baulich angepasst und instandgesetzt werden und bei der Dritten (an der L 289) ist eine Veränderung des Standortes erforderlich. Dieses resultiert aus der die Anpassung des erforderlichen Auftrittes und der somit geplanten Verschiebung der Zufahrt. Eine Förderung der Haltestellen ist nur über die Förderung ÖPNV (Zuwendung des Landkreises Barnim im Rahmen der Richtlinie des Landkreises Barnim zur Verbesserung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im ÖPNV des Landkreises Barnim) in Höhe von 50% der Gesamtkosten möglich.Der erforderliche Antrag musste bereits im Oktober 2015 beim Landkreis Barnim eingereicht werden. Durch die Verwaltung wurde ein entsprechender Fördermittelantrag für die Herstellung von drei Haltestellen einschließlich Unterstände fristgerecht eingereicht.
Sollte sich die Gemeinde gegen dieses Förderung entscheiden, wird die Verwaltung diesen Antrag zurückziehen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |