Vorlage - BR-007/2016 IV

 
 
Betreff: Information zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Information
25.01.2016 
Gemeindevertretung Britz zur Kenntnis genommen  (BR-007/2016 IV)

Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Bezugnehmend auf den Beschluss BR-069/2015 vom 30.11.2015 in dem die Genehmigung von zwei Sonntagsöffnungen in der Gemeinde Britz beschlossen wurde, kann nach ausführlicher Rechtsrecherche noch kein Entwurf für eine ordnungsbehördliche Verordnung vorgelegt werden.

 

Durch die jeweilige Gemeinde sind vor Inkrafttreten einer ordnungsbehördlichen Verordnung die genauen Termine der besonderen Ereignisse zu benennen und das besondere Ereignis zu beschreiben. Diese Termine werden dann in einer ordnungsbehördlichen Verordnung festgesetzt.

 

Durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wurde aus aktuellem Anlass nochmals darauf hingewiesen, „…dass ein besonderes Ereignis nur dann vorliegt, wenn die Veranstaltung viele Besucher und in der Regel nicht nur die Einwohner einer Gemeinde oder Stadt, sondern auch auswertige Besucher anzieht. … Auch für die Öffnung von Verkaufsstellen an Adventssonntagen muss ein besonderes Ereignis, wie z.B. ein traditioneller Weihnachtsmarkt, als Voraussetzung gegeben sein. … Die Voraussetzung für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) liegt jedoch nicht vor, wenn – unabhängig vom sonstigen Veranstaltungsprogramm sowie der Anzahl der Besucher – die Offenhaltung der Verkaufsstellen im Vordergrund steht; der Besucherstrom darf also nicht erst durch die Offenhaltung der Verkaufsstellen ausgelöst werden.“

 

Finden in der jeweiligen Gemeinde besondere Ereignisse statt, bei denen eine hohe Besucherzahl, auch auswertige Besucher, zu erwarten sind, so können diese Termine festgesetzt werden. Auf Antrag haben dann die ortsansässigen Verkaufsstellen die Möglichkeit zu diesen besagten Terminen zu öffnen.

Die Gemeinde Britz wird gebeten, die besonderen Ereignisse im Jahr 2016 zu benennen, um diese in einer ordnungsbehördlichen Verordnung festzusetzen.