Vorlage - BR-010/2016
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die Teilfläche des Flurstücks 1160 der Flur 3 der Gemarkung Britz, die mit 2 Garagenreihenanlagen und 1 Garagendoppelreihenanlage nebst Zubehör (Straßenlampen, Fundamente etc.) bebaut ist, nach Beendigung der Nutzungsverhältnisse am 31.12.2015, selbst zu beräumen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilung folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren. Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Britz hat in ihrer Sitzung am 18.05.2015 beschlossen, die Nutzungsverträge für die, mit Garagen bebauten, Grundstücksteilflächen auf dem Grundstück des Garagenkomplexes in der Wiesenstraße zu kündigen und den Garageneigentümern die Gelegenheit zu geben, ihre Garage selbst zurückzubauen. Bei den Garagenbesitzern, die den Abbruch ihrer Garage nicht selbst vornehmen, soll der Abriss innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeendigung durch ein von der Gemeinde beauftragtes Fachunternehmen erfolgen, wobei der Nutzer zur Hälfte an den Abrisskosten beteiligt wird.
Die Nutzungsverhältnisse für die Grundstücksteilflächen auf den die, von der Ragöser Straße aus gesehen, erste und zweite Garagenreihenanlage sowie die dahinter befindliche Garagendoppelreihenanlage stehen, sind zum 31.12.2015 ordnungsgemäß gekündigt und nunmehr beendet worden.
8 Garagenbesitzer haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht und ihre Garage zum 31.12.2015 selbst abgebrochen. Die übrigen Garagen sollten zeitnah von der Gemeinde abgerissen werden, um das Ziel, die freiwerdende Fläche einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen, zeitnah realisieren zu können.
Aus diesem Grund sollte die Verwaltung ermächtigt werden, die Beräumung der in Rede stehenden Teilfläche des Flurstücks 1160 der Flur 3 der Gemarkung Britz auszuschreiben und den Auftrag ohne gesonderten Vergabebeschluss an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist über die Auftragsvergabe in der darauffolgenden Sitzung zu informieren.
Die Anzeige von Vorhaben zur Beseitigung baulicher Anlagen beim Bauordnungsamt des Landkreises Barnim ist mit Schreiben vom 4.1.2016 erfolgt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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