Vorlage - BR-011/2016
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der der BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 590.000 EUR festgesetzt.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Nach § 65 der BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der brandenburgischen Kommunalverfassung- BbgKVerf). Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses ist nach Entnahme der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre möglich. Die Eröffnungsbilanz liegt im Entwurf vor und wird zurzeit durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim geprüft.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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