Vorlage - BR-012/2016

 
 
Betreff: Parzellierung des Baugebietes "An der Wiesenstraße" (ehem. Garagenkomplex)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
25.01.2016 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen  (BR-012/2016)
Anlagen:
Anlage 1_Variante A
Anlage 2_Variante B
Anlage 3_Luftbild

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Parzellierung des Baugebiets „An der Wiesenstraße“ (ehem. Garagenkomplex) Flurstück 1160 tlw. der Flur 3 der Gemarkung Britz entsprechend der Variante                            (bitte eintragen).

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Teilungsvermessung in Auftrag zu geben und alle zur Veräußerung der Grundstücke vorbereitenden Maßnahmen durchzuführen.

 

Auch die Teilfläche des Flurstückes 374/6 der Flur 3 der Gemarkung Britz (Anlage 3), die zu Straßenzwecken nicht benötigt wird, soll in die Parzellierung und Veräußerung der Grundstücke des Baugebietes „An der Wiesenstraße“ einbezogen werden.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Nach der Beräumung der Teilfläche des Flurstückes 1160 der Flur 3 der Gemarkung Britz, die zur Zeit noch mit zwei Garagenreihenanlagen und einer Garagendoppelreihenanlage bebaut ist, soll diese Fläche mit einer Größe von ca. 5.900 m² einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden.

 

Das Grundstück soll in mehrere Bauparzellen geteilt und danach an Bauinteressenten veräußert werden.

 

Vor Beauftragung der Teilungsvermessung, gibt die Verwaltung der Gemeindevertretung 2 Varianten zur Entscheidung vor (siehe Anlage).

 

Variante A:

  • 4 „größere“ Baugrundstücke mit einer Fläche von ca. 800 – 820 m²
  • 4 „kleinere“ Baugrundstücke mit einer Fläche von ca. 660 – 730 m²
  • Frontlängen von ca. 19 bis 21 m

 

Variante B:

  • 8 in etwa gleichgroße Baugrundstücke mit einer Fläche von ca. 720 – 770 m²
  • Frontlängen von ca. 17 bis 18 m

 

Bei beiden Varianten wären alle Baugrundstücke durch die angrenzenden öffentlichen Gemeindestraßen Wiesenstraße, Ragöser Straße und Seestraße und die im Straßenbereich liegenden Versorgungsleitungen (TW, AW, Strom, Gas) erschlossen. Weitere Erschließungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Teilungsvorschlag der Variante A zu folgen, da der Zuschnitt der Grundstücke durch die breiteren Frontlängen für eine Bebauung günstiger erscheint. Außerdem ermöglicht man potenziellen Kaufinteressenten durch die unterschiedlichen Grundstücksgrößen eine Auswahlmöglichkeit in Bezug auf die Grundstücksfläche.

 

Wie im anliegenden Luftbild (Anlage 3) zu erkennen ist, ist es möglich, eine Teilfläche des      Straßenflurstückes 374/6 der Flur 3 der Gemarkung Britz von ca. 480 m², das für Straßenzwecke nicht benötigt wird, dem Baugebiet „An der Wiesenstraße“ zuzuschlagen und im Zuge der Parzellierung den neu entstehenden Baugrundstücken anzugliedern und ebenfalls zu veräußern.

Die Flächen der einzelnen Bauparzellen würden sich entsprechend vergrößern.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 8.000 €

1120202-20102-5431030

2016

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Aileen Buse

 

Jörg Schellhase

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Variante A (189 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Variante B (184 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Luftbild (263 KB)