Vorlage - BR-012/2016
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Parzellierung des Baugebiets „An der Wiesenstraße“ (ehem. Garagenkomplex) Flurstück 1160 tlw. der Flur 3 der Gemarkung Britz entsprechend der Variante (bitte eintragen).
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Teilungsvermessung in Auftrag zu geben und alle zur Veräußerung der Grundstücke vorbereitenden Maßnahmen durchzuführen.
Auch die Teilfläche des Flurstückes 374/6 der Flur 3 der Gemarkung Britz (Anlage 3), die zu Straßenzwecken nicht benötigt wird, soll in die Parzellierung und Veräußerung der Grundstücke des Baugebietes „An der Wiesenstraße“ einbezogen werden.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Nach der Beräumung der Teilfläche des Flurstückes 1160 der Flur 3 der Gemarkung Britz, die zur Zeit noch mit zwei Garagenreihenanlagen und einer Garagendoppelreihenanlage bebaut ist, soll diese Fläche mit einer Größe von ca. 5.900 m² einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden.
Das Grundstück soll in mehrere Bauparzellen geteilt und danach an Bauinteressenten veräußert werden.
Vor Beauftragung der Teilungsvermessung, gibt die Verwaltung der Gemeindevertretung 2 Varianten zur Entscheidung vor (siehe Anlage).
Variante A:
Variante B:
Bei beiden Varianten wären alle Baugrundstücke durch die angrenzenden öffentlichen Gemeindestraßen Wiesenstraße, Ragöser Straße und Seestraße und die im Straßenbereich liegenden Versorgungsleitungen (TW, AW, Strom, Gas) erschlossen. Weitere Erschließungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Teilungsvorschlag der Variante A zu folgen, da der Zuschnitt der Grundstücke durch die breiteren Frontlängen für eine Bebauung günstiger erscheint. Außerdem ermöglicht man potenziellen Kaufinteressenten durch die unterschiedlichen Grundstücksgrößen eine Auswahlmöglichkeit in Bezug auf die Grundstücksfläche.
Wie im anliegenden Luftbild (Anlage 3) zu erkennen ist, ist es möglich, eine Teilfläche des Straßenflurstückes 374/6 der Flur 3 der Gemarkung Britz von ca. 480 m², das für Straßenzwecke nicht benötigt wird, dem Baugebiet „An der Wiesenstraße“ zuzuschlagen und im Zuge der Parzellierung den neu entstehenden Baugrundstücken anzugliedern und ebenfalls zu veräußern. Die Flächen der einzelnen Bauparzellen würden sich entsprechend vergrößern.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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