Vorlage - CH-005/2016

 
 
Betreff: Vorgriff auf den Haushalt 2016 und 2017 zur Finanzierungssicherung des Ersatzbaus Kita Brodowin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:51.15
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.01.2016 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, als Vorgriff auf die Haushaltsplanung 2016/2017 folgende Beträge für einen Ersatzneubau der Kita Brodowin bereit zu stellen:

 

110.000,00 € als Übertrag aus dem Haushaltsjahr 2015

40.000,00 € (Haushaltsjahr 2016) und

550.000,00 € (Haushaltsjahr 2017)

 

Die Beträge sind entsprechend in die Haushaltsplanung der Jahre 2016 und 2017 unter der Investitionsnummer I045-15-01 zu übernehmen.


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 30.01.2014 wurde durch die Gemeinde Chorin der Willen bekundet, einen Ersatzneubau für die jetzige Kindertagesstätte im Ortsteil Brodowin zu errichten. Für das Bauvorhaben wurde das Grundstück Gemarkung Brodowin, Flur 1, Flurstück 27 ausgewählt.

 

In 2015 machte sich dann eine Fördermöglichkeit (LEADER) auf und so wurde am 23.04.2015 durch die Gemeinde beschlossen, dass Planungsbüro Heidenreich mit Planungsleistungen zu beauftragen, die als Grundlage für die Beantragung der Fördermitteln dienen sollten. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Gemeindevertretung, dem Planungsbüro und der Amtsverwaltung wurde das Projekt so weit vorangebracht, dass die Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2) nun vorliegt.

 

Als nächster Schritt ist eine Ausschreibung für weitere Leistungsphasen vorzunehmen. Hierfür als auch für den Bau selbst ist eine mittelfristige Finanzplanung notwendig. Das erfolgt regelmäßig über die Haushaltsplanung der Gemeinde. Der Haushaltsplan 2016 wird frühestens in der Februarsitzung der Gemeinde Chorin Beratungsgegenstand sein. Da aber der Antrag für eine eventuelle Förderung über LEADER bereits am 29.02.2016 abzugeben und darin auch die Finanzierung darzustellen und zu belegen ist, macht es sich erforderlich, einen Beschluss als Vorgriff auf den Haushalt 2016 zu fassen. Hiermit legt sich die Gemeinde fest, dass entsprechende Auszahlungen in den künftigen Jahren getätigt werden.

 

Laut Aussage der Kämmerin waren im Haushalt der Gemeinde Chorin in 2015 bereits 110.000 € für Planungsleistungen veranschlagt. Diese würden, da nicht in 2015 in Anspruch genommen, in das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen sein. In 2016 sollten weitere 40.000 € bereits für Baukosten geplant werden. Mit 550.000 € Baukosten in 2017 dürfte die Finanzierung des Kita-Ersatzbaus mit einer Summe von 700.000 € gesichert sein.

 

Bei der Finanzierung wurden noch keine eventuellen Einnahmen aus Fördermitteln berücksichtigt. Es soll dargestellt werden, dass die Baumaßnahme auch ohne Förderung umgesetzt werden soll und kann.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

110.000,00 €

40.000,00 €

550.000,00 €

3650460-31302-0961010

2015

2016

2017

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Sind im Haushalt 2016/2017 einzuplanen unter der Investitionsnummer: I045-15-01

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: 110.000,00 € aus 2015 übertragbar

 


 

Manuela Stiegler

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen