Vorlage - HO-002/2016

 
 
Betreff: Freigabe für den Verkauf eines ausgesonderten Feuerwehrfahrzeuges
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
18.02.2016 
Gemeindevertretung Hohenfinow ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Veräußerung des außer Dienst gestellten Feuerwehrfahrzeuges „Tanklöschfahrzeug (TLF 16), Baujahr 1980“.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Laut dem „Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und –einrichtungen sowie Einsatztechnik“ zwischen dem Amt Britz-Chorin und der Gemeinde Hohenfinow, Beschluss Nr. 03-01/97, § 1 Abs. 1 stellt die Gemeinde Hohenfinow „… ausschließlich für die Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet des Brandschutzes die Feuerwehreinrichtungen (Feuerwehrgebäude und –einrichtungen sowie Einsatztechnik) dem Amt Britz-Chorin zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung.“ Die Gemeinde Hohenfinow blieb jedoch weiterhin bürgerlich-rechtlicher Eigentümer der o.g. Feuerwehreinrichtung.

 

Im August 2015 wurde das Feuerwehrfahrzeug Tanklöschfahrzeug (TLF), Baujahr 1980, mit  dem amtlichen Kennzeichen BAR - FF 150 außer Dienst gestellt (ausgesondert).

 

Das ausgesonderte Feuerwehrfahrzeug steht nach der Aussonderung nunmehr vollständig im Eigentum (wirtschaftlich und bürgerlich-rechtlich) der Gemeinde Hohenfinow und soll meistbietend verkauft werden.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Juliane Ness

 

Solveig Spann

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen