Vorlage - LI-010/2014
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Die Gemeindevertretung Liepe beschließt das Haushaltssicherungskonzept und den Haushaltsplan der Gemeinde Liepe für 2014. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde wird nach § 76 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 200.000 EUR festgesetzt.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Nach § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist nach § 66 BbgKVerf Teil der Haushaltssatzung. Ist ein Haushaltsausgleich nicht möglich, ist nach § 63 Abs. 5 ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen und zu verabschieden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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