Problemdarstellung/Sachverhalt:
Nach § 65 der BbgKVerf hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der brandenburgischen Kommunalverfassung- BbgKVerf).
Die Eröffnungsbilanz liegt im Entwurf vor und wird zurzeit durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim geprüft.