Kreistagsinformationssystem
Landkreis Mittelsachsen
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Rechtliche Grundlagen:
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBl. I S. 850, S.2094), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.08.2023 (BGBl. I S. 217)
Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Landkreisordnung – SächsLKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 99), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 09.02.2022 (SächsGVBl. S. 134)
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 20.12.2022 (SächsGVBl. S. 705)
Hauptsatzung des Landkreises Mittelsachsen vom 18.03.2010 (Mittelsachsenkurier 06/10 S. 4), zuletzt geändert durch Satzung vom 12.10.2017 (elektronische Ausgabe des Amtsblattes 50/2017e)
Geschäftsordnung des Landkreises Mittelsachsen für den Kreistag und seine Ausschüsse vom 07.07.2022 (elektronische Ausgabe des Amtsblattes 94/2022e)
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen bewilligt für das Haushaltsjahr 2023 überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 3.494.000 EUR im Budget 3470/3480 für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II.
Die Deckung des Mehrbedarfes erfolgt aus liquiden Mitteln. Die Bewilligung des Aufwandes wird ohne Deckung vorgenommen.
Begründung:
Die Planung für den Doppelhaushalt 2023/2024 erfolgte 2022 auf der Grundlage der damals vorliegenden Ergebnisse und der Hochrechnung für das Folgejahr. Daraus ergab sich der Ansatz 2023 für das Budget. Im Vorbericht zum Doppelhaushalt 2023/2024 wurde auf das Haushaltsrisiko bei den Kosten für Unterkunft und Heizung hingewiesen.
Anhand der jetzt vorliegenden Istzahlen ist absehbar, dass das geplante Budget nicht ausreicht, wie die folgende Tabelle ausweist:
Das für 2023 ausgewiesene Budget wird voraussichtlich um 3.494.000 EUR überschritten. Aufgrund der zu erwartenden Mehrerträge/Mehreinzahlungen von 788.800 EUR wird sich der Mehrbedarf im Budget voraussichtlich auf 2.705.200 EUR reduzieren. Die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem SGB II ist immer noch steigend. Es kommen nach wie vor Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach ihrer Ankunft leistungsberechtigt nach dem SGB II sind. Außerdem gibt es durch die ungünstige wirtschaftliche Lage weniger Integrationen in Arbeit beim Jobcenter Mittelsachsen. Ein weiterer Faktor ist die Bewältigung der steigenden Betriebskostenabrechnungen der Vermieter.
Deckung der Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen Die Deckung des Mehrbedarfes erfolgt im Finanzhaushalt vorerst aus liquiden Mitteln. Die Bewilligung des Aufwandes im Ergebnishaushalt wird ohne Deckung vorgenommen. Die noch erwarteten Mehrerträge/Mehreinzahlungen werden nach tatsächlicher Erstattung zur Deckung herangezogen. Entsprechend des Rettungspaketes „Gemeinsame Verantwortung für Sachsen“ vom 6. Juni 2023 erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte 133 Mio. EUR als Bedarfszuweisung. Eine verbindliche Rechtsgrundlage sowie die tatsächliche Höhe der Bedarfszuweisung für den Landkreis Mittelsachsen liegen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor. Nach aktueller Einschätzung kann der Mehrbedarf im Gesamthaushalt gedeckt werden. Im Rahmen des Jahresabschlusses wird die Deckung entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechend angepasst. Finanzielle Auswirkungen 1. Die Vorlage hat haushaltsrelevante Auswirkungen
2. Die Deckung der Maßnahme ist wie folgt gesichert
3. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)
4. Weitergehende Erläuterungen und Begründungen
Abteilungsleiter Abteilungsleiter Finanzen und Controlling |
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