Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt eine zweckgebundene Zuwendung zur Teilerneuerung des Zauns um das Vereinsgebäude des FSA Fortuna Britz 90 e. V. in Höhe von 2.543,00 €.
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10.05.2021 - Bauausschuss Britz
Ö 8.2 - zur Kenntnis genommen
31.05.2021 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.1 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt eine zweckgebundene Zuwendung für die Teilerneuerung des Zauns um das Vereinsgebäude des FSV Fortuna Britz 90 e. V. in Höhe von 8.762 €.