Querhaus Hohenfinow, Am Anger 33, 16248 Hohenfinow
Zusatz:
Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeinde Hohenfinow beschließt, gemäß § 135 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Übertragung der Aufgabe "Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg" an das Amt Britz-Chorin-Oderberg.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer Zustimmung von mehreren Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Für die Umsetzung des Beschlusses wird der Amtsdirektor von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
19.08.2021 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.1 - abgelehnt
Beschluss:
Die Gemeinde Hohenfinow beschließt, gemäß § 135 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Übertragung der Aufgabe "Erstellung eines Radwegekonzeptes für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg" an das Amt Britz-Chorin-Oderberg.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer Zustimmung von mehreren Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Für die Umsetzung des Beschlusses wird der Amtsdirektor von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.