Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt in Abänderung des Beschlusses BR-026/2020 die Änderung des Zuwendungszweckes für das Haushaltsjahr 2021.
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06.12.2021 - Finanzausschuss Britz
Ö 9.1 - zur Kenntnis genommen
31.01.2022 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt in Abänderung des Beschlusses BR-026/2020 die Änderung des Zuwendungszweckes für das Haushaltsjahr 2021.