Querhaus Hohenfinow, Am Anger 33, 16248 Hohenfinow
Zusatz:
„Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2022.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 180.000 EUR festgesetzt.
17.02.2022 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2022.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 Abs. 2 BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 180.000 EUR festgesetzt.