„Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, den Amtsdirektor als Vertreter der Gemeinde Chorin in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Eberswalde mbH (WFGE) anzuweisen, dem Verkauf und der Abtretung der Anteile der Gemeinde Chorin an der WFGE zu zuzustimmen und alle notwendigen Maßnahmen und Willenserklärungen für die Abwicklung vorzunehmen.
12.04.2022 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen
28.04.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, den Amtsdirektor als Vertreter der Gemeinde Chorin in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Eberswalde mbH (WFGE) anzuweisen, dem Verkauf und der Abtretung der Anteile der Gemeinde Chorin an der WFGE zuzustimmen und alle notwendigen Maßnahmen und Willenserklärungen für die Abwicklung vorzunehmen.