Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 70.293,18 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 6.932,93 EUR.
14.11.2022 - Gemeindevertretung Parsteinsee
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 70.293,18 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 6.932,93 EUR.