Die Gemeindevertretung der GemeindeParsteinseebeschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2021 zu entlasten.
14.11.2022 - Gemeindevertretung Parsteinsee
Ö 4.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der GemeindeParsteinseebeschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2021 zu entlasten.