Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Satzung für die Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“.
20.11.2014 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.1 - an Verwaltung zurück verwiesen
19.02.2015 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.3 - an Verwaltung zurück verwiesen
21.05.2015 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.3 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt die Satzung für die Gemeinde Hohenfinow über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“ mit folgender Änderung:
Für die „Schöpfwerke“ soll keine Verwaltungsgebühr erhoben werden, sowie die zusätzliche Gebühr für „Höhe“ und „Bruch“ soll entfallen.
Abschluss eines Vertrages mit der Gemeinde Niederfinow über die Überlassung einer gemeindlichen Fläche; Gemarkung Hohenfinow, Flur 1, Flurstück 353 (Einreicher: Herr Jörg Schellhase
Anlagen: 1)