Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt aus dem Haushalt 2023, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, dass der VereinGeologischer Garten Stolzenhagen e. V. eine zweckgebundene Zuwendung entsprechend der Vereinsförderrichtlinie für die Erneuerung des Zaunes im Eingangsbereich in Höhe von 500,00 Euro erhält.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt aus dem Haushalt 2023, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, dass der VereinGeologischer Garten Stolzenhagen e. V. eine zweckgebundene Zuwendung entsprechend der Vereinsförderrichtlinie für die Erneuerung des Zaunes im Eingangsbereich in Höhe von 500,00 Euro erhält.