Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Liepe für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 49.320,78 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 89.231,80 EUR.
07.05.2024 - Gemeindevertretung Liepe
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Liepe für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 49.320,78 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 89.231,80 EUR.