Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf)den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2022 zu entlasten.
07.05.2024 - Gemeindevertretung Liepe
Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf)den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2022 zu entlasten.