Tagesordnung - Gemeindevertretung Chorin

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Chorin
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 24.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, der Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 30.07.2015  
CH/006/2015  
Ö 5     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:      
Ö 5.1  
Bildung einer begleitenden Arbeitsgruppe für den Kita-Neubau im OT Brodowin (Einreicher: Herr Jörg Schellhase)  
CH-068/2015  
Ö 5.2  
Beauftragung von Planungsleistungen für das Objekt Lindenweg 6 im OT Golzow (Einreicher: Herr Jörg Schellhase)  
CH-069/2015  
Ö 5.3  
Ausschreibung von Bauleistungen für die Dachinstandsetzung des Nebengebäudes der Kita im OT Golzow (Einreicher: Herr Jörg Schellhase)  
CH-070/2015  
Ö 5.4  
Abfallentsorgung - Chorin OT Brodowin, Brodowiner Dorfstraße 44 (Einreicher: Frau Solveig Spann)  
CH-073/2015 IV  
Ö 5.5  
Rückübertragung der Schulträgerschaft an die Gemeinde Chorin (Einreicher: Frau Manuela Stiegler)  
CH-074/2015  
    VORLAGE
   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aufgrund neuer Informationen und einer geänderten Sachlage, den Beschluss Nr. CH-031/2015 vom 23.04.2015 aufzuheben, in dem die Gemeinde Chorin gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zum 01.01.2016 verlangt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    24.09.2015 - Gemeindevertretung Chorin
    Ö 5.5 - 
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aufgrund neuer Informationen und einer geänderten Sachlage, den Beschluss Nr. CH-031/2015 vom 23.04.2015 aufzuheben, in dem die Gemeinde Chorin gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf die Rückübertragung der Schulträgerschaft vom Amt Britz-Chorin-Oderberg zum 01.01.2016 verlangt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

10

0

10

0

0

 

Ö 5.6  
Rekonstruktion der Straßenbeleuchtung im OT Sandkrug      
Ö 6  
Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung      
N 7     Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 30.07.2015    
N 8     Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, der Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle    
N 9     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:    
N 10     Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung