Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, die Eintrittspreise laut Empfehlung durch das Steuerbüro Knuth entsprechend der Anlage 1 ab 01.04.2017, wie im Sachverhalt dargestellt, anzuheben. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die 2. Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Chorin für die Nutzung des Klosters Chorin zur Beschlussfassung vorzulegen.