Die Gemeindevertretungder Gemeinde Parsteinsee beschließt denAbschlussdes öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowieEinsatztechnikmit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des §181 BGB.
09.01.2017 - Gemeindevertretung Parsteinsee
Ö 6.2 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretungder Gemeinde Parsteinsee beschließt denAbschlussdes öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowieEinsatztechnikmit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.
Die Anlage 2 wird überarbeitet und der Gemeindevertretung als Wiedervorlage übergeben.