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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 21.11.2019 |
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HO/009/2019 |
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Ö 5 |
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Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen: |
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Ö 5.1 |
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Gründung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft zum "Kulturerbe Oderbruch" (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1) |
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HO-037/2019 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt, den Amtsdirektor, seinen allgemeinen Stellvertreter sowie den ehrenamtlichen Bürgermeister mit der Unterzeichnung der "Vereinbarung zur Gründung und Arbeitsweise einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft Kulturerbe Oderbruch" zu beauftragen. Die in der Vereinbarung enthaltenen Regelungen zu den Aufgaben sowie zur Deckung des Finanzbedarfs der Arbeitsgemeinschaft werden bestätigt. Da es sich bei der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft um eine freiwillige Aufgabe handelt, steht die Finanzierung des Mitgliedsbeitrages unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Hohenfinow ab dem Haushaltsjahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen kann oder ein Haushalt mit Haushaltssicherungskonzept genehmigt wird. |
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19.12.2019 - Gemeindevertretung Hohenfinow |
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Ö 5.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt, den Amtsdirektor, seinen allgemeinen Stellvertreter sowie den ehrenamtlichen Bürgermeister mit der Unterzeichnung der "Vereinbarung zur Gründung und Arbeitsweise einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft Kulturerbe Oderbruch" zu beauftragen. Die in der Vereinbarung enthaltenen Regelungen zu den Aufgaben sowie zur Deckung des Finanzbedarfs der Arbeitsgemeinschaft werden bestätigt. Da es sich bei der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft um eine freiwillige Aufgabe handelt, steht die Finanzierung des Mitgliedsbeitrages unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Hohenfinow ab dem Haushaltsjahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen kann oder ein Haushalt mit Haushaltssicherungskonzept genehmigt wird.
Abstimmungsergebnis gesetzliche Anzahl der Mitglieder | anwesend | ja | nein | enthalten | ausgeschlossen | 9 | 8 | 7 | 0 | 1 | 0 |
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Ö 6 |
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Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung |
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N 7 |
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Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 21.11.2019 |
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N 8 |
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Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung |
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N 9 |
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Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen: |
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N 9.1 |
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Verpachtung von Teilflächen aus den Flurstücken 63/0.0, 71/0.0 und 109/0.0 der Flur 9 in der Gemarkung Hohenfinow, mit einer Größe von insgesamt 300 m² (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1) |
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HO-036/2019 |
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N 10 |
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Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung |
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