Auszug - Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Herr Wrana erläutert, dass die Satzungen der Gemeinde Britz die Grundlage bilden. Es handelt sich um die gleiche Verfahrensweise wie bei den bereits beschlossenen Satzungen. Es werden die Kosten der letzten 3 Jahre als Grundwerte angenommen. Für 2015 und 2016 werden die Ist-Kosten angesetzt und für 2017 die Plan-Zahlen, da das Jahr ja noch nicht beendet ist. Aus den angesetzten Kosten wird ein Mittelwert gebildet (am 27.09.2017 wurde eine Mail an alle Mitglieder mit den entsprechenden Zahlen übermittelt). Die entstandenen Gesamtkosten werden dann nach passenden Schlüsseln umgelegt. Dies kann die Anzahl der Kinder oder auch die Größe der entsprechenden Flächen je Betreuungsart sein. Daraus ergibt sich dann ein kostendeckender Beitrag je Kind und Betreuungsart. Weitere Informationen können wenn gewünscht zu Verfügung gestellt werden, so Herr Wrana. Er stellt die Vorlage vor und erläutert die Unterschiede zur vorherigen Satzung, sowie die gerechtere Verteilung über die Prozentsätze für die Familien. Herr Marten sagt es ist ein großer Schritt nach vorn und äußert sich positiv über den § 3 Absatz 5. Herr Wrana erläutert, dass die Berechnung für 12 Monate angelegt ist und auf 11 Monate verteilt wird. Herr Marten steigt auch in den § 7 Absatz 6 ein und stellt fest, dass den Vorgesprächen Rechnung getragen wurde. Auch die Hinweise auf erläuternde Werke sind positiv hervorzuheben. Auch, dass § 10 Absatz 2 von vorher übernommen wurde findet er gut. Es herrscht Einstimmigkeit im Ausschuss, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung ist. Herr Marten erklärt, dass es in Brandenburg angedacht ist ab 2018/2019 das letzte Kita Jahr beitragsfrei zu stellen und sagt, dass der 12. Monat Beitragsfreiheit laut Satzung schon sehr nah dran ist und gut für das Amt. Frau von Cysewski äußert sich aus Sicht eines Elternteils sehr positiv über die Berechnung. Herr Wrana erklärt, dass es in ein oder zwei Jahren auch noch eine Stellschraube zu den Beiträgen gibt (die Einkommensgrenze von 100.000,00€ muss nach ersten Erfahrungen geprüft werden).
Herr Polster ergreift das Wort und sagt ihm wäre es lieber das Geld in mehr Erzieher zu investieren als in Beitragsfreiheit.
Herr Marten sagt, dass diese Satzung als Information in den Amtsausschuss der nächsten Woche eingereicht wird. So ist es möglich den Einreichungstermin (30.11.2017) beim Landkreis zu halten. Der Landkreis braucht erfahrungsgemäß lange für die Bearbeitung. Ob der 01.01.2018 zu schaffen ist wird man sehen.
Es ist in diesem Gremium keine Abstimmung erforderlich, da es lediglich als Information in den Amtsausschuss geht. Bei Fragen kann man sich gern an Herrn Wrana wenden, so Herr Marten.
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