Auszug - Grundsatzbeschluss zum Umbau des Essenraums in der Grundschule Oderberg

 
 
Entwicklungsausschuss
TOP: Ö 5.1
Gremium: Entwicklungsausschuss Oderberg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 04.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
OD-057/2017 Grundsatzbeschluss zum Umbau des Essenraums in der Grundschule Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:40.3

Frau von Cysewki, Schulleiterin der Schule Oderberg wird zu Wort gebeten:

Durch den Einbau der WC-Anlagen im Erdgeschoss entfällt die dort vorhandene Küche. Dort nehme zur Zeit die Schüler der ersten und zweiten Klasse ihre Mittagsmahlzeit ein.

Durch den Wegfall dieses Raumes ist Unterbringung dieser Schüler im Essensraum im 1.

OG zu sichern.  Bereits ohne die Schüler der ersten und der zweiten Klasse ist der vorhandene Raum im 1. OG nicht ausreichend. Die Schüler stehen jetzt schon zu der Essenszeiten im Flurbereich der Schule. 

Dieser Umbau zur Erweiterung des Essenraumes im 1. OG ist zwingend erforderlich.

Am Nachmittag wird dieser Raum vom Hort genutzt. Eine Doppelnutzung ist zulässig.

 

Herr Matthes, AD des Amtes Britz-Chorin-Oderberg:

  • erklärt die Notwendigkeit und die Umsetzung der geplanten Maßnahme
  • zusätzlich ist vorgesehen, dass die Errichtung einer Küchenzeile im großen Raum für die Durchführung von Projekten erfolgt
  • die Mittel für die Planung stehen 2017 bereit und könnten noch beauftragt werden
  • die Optimierung der Schule ist scheibchenweise vorgesehen,

      Einbau der Sanitäranlagen

      Ausbau Dachgeschoss

      Prüfung eines eventuellen Anbaus

  • da der Träger der Schule die Stadt Oderberg und des Hortes das Amt ist, wird eine Kostenbeteiligung durch das Amt  geprüft

 

 

Durch die Mitglieder des Entwicklungsausschusses wurde die Beschlussvorlage wie folgt behandelt:

Von den anwesenden Mitgliedern entschieden sich zwei für die Beschlussvorlage des Grundsatzbeschlusses und zwei dagegen.