Auszug - Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug Abwägung und Satzungsbeschluss

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 7.6
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin
CH-120/2017 Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug
Abwägung und Satzungsbeschluss

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Müssig erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Die Offenlegung erfolgt vom 11.01. – 13.03.2018.

 

Es folgt die Abwägung nachfolgender Punkte:

 

2.4      Seite  2    11/0/0       Hinweis wird gefolgt

17.2     Seite 13   11/0/0       Hinweis wird gefolgt

17.4     Seite 13   11/0/0       Hinweis wird  nicht gefolgt

17.5     Seite 13   11/0/0       Hinweis wird gefolgt

 

Der Bürgermeister verliest den Beschluss und lässt abstimmen.

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

1.      Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Januar/Februar 2017 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Stellungnahmen von der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

 

2.      Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind der Verfahrensakte beizufügen.

 

3.      Eine erneute Beteiligung aufgrund der erfolgten Ergänzungen und Korrekturen (Anlage 2) ist nicht notwendig. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

4.      Die Gemeindevertretung beschließt den 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, in der vorliegenden Fassung vom 03. März 2017 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB sowie § 87 Absatz 9 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) als Satzung.

Die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung werden gebilligt.

 

5.      Der Amtsdirektor wird beauftragt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch ortübliche Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB rechtswirksam zu machen.

 

 

 

Anlagen:1. Abwägung

2. Zusammenfassung der Änderungen

3. VBP mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung

4. Umweltbericht

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

11

11

0

0

0

 


  Beschluss: 26.10.2017 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termingerecht am 30.11.2017 realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Birgit Luedecke  
Termin: 01.12.2017 Status: 30.11.2017
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Die Wirksamkeit des Bebauungsplanes wird im Amtsblatt des November 2017 veröffentlicht.