Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2018
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Herr Guse erteilt Frau Gohlke das Wort.
Frau Gohlke legt den Gemeindevertretern ergänzende Unterlagen zum Haushaltsplan 2018 in Papierform vor. Grund der Änderung sind neue Planzahlen im Bereich der Personalkosten und einer möglichen Investition (ca. 20.000,00 €) für einer Bushaltestelle in Britz.
Herr Gersdorf ist über das eigenmächtige Hinzufügen der Investition für eine Bushaltestellt verärgert. Der Bauausschuss hat sich klar gegen diese Maßnahme positioniert.
Herr Matthes erklärt, dass die Gemeinde der Maßnahme mit einem Beschluss zustimmen muss und die Maßnahme zunächst nur vorsorglich in den Haushaltsplan mit aufgenommen wurde. Die Senioren haben sich für den eine Verbesserung der Warte- und Einstiegssituation im Bereich der Straße zum Hasenpfuhl ausgesprochen.
Herr Gersdorf stellt dennoch den Antrag auf Streichung dieser Position aus dem Haushaltsplan.
Die Gemeindevertretung stimmt wie folgt zum Antrag ab:
- Ja 4x - Nein 6x - Enthaltungen 1x
Die Maßnahme wird in den Haushaltsplan 2018 mit aufgenommen.
Frau Gohlke erklärt ausführlich den Haushaltsplan 2018.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 560.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die Haushaltssatzung 2018, die keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, wurde mit ihren Anlagen am 29.12.2017 dem Landkreis Barnim vorgelegt. Dieser nahm am 06.02.2018 Stellung. Wegen des Rückgangs des Zahlungsmittelbestandes und der prognostizierten negativen Ergebnisse in den kommenden Haushaltsjahren, wird die Haushaltssituation als kritisch beurteilt. Es ist zu prüfen, ob Maßnahmen der Konsolidierung notwendig sind. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 erfolgte im Amtsblatt Nr. 12 des Amtes B-C-O am 22.12.2017. Weiterhin wurde die Gemeinde aufgefordert, bis zum 08.03.2018 für die GEG Britz mbH einen Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 vorzulegen, der der Eigenbetriebsverordnung entspricht. Entsprechend der Beschlussfassung der GV Britz wurde mit dessen Erstellung am 4.7.2017 das Steuerbüro Damke und Rilke beauftragt. Trotz mehrmaliger Aufforderungen seitens des Amtes, auf die das Büro nicht reagierte, wurde ein Entwurf des Wirtschaftsplanes noch nicht vorgelegt. Am 13.2.2018 wurde das Büro aufgefordert, bis zum 19.2.2018 mitzuteilen, ob dieses den Auftrag umsetzen wird.
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